Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online Shop

Version: 3.1
Stand: 07.10.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen über den Online-Shop von

SAATKARY CARGO
Darius Alexander Saatkary
Einzelunternehmen
Bessemerstr. 82, 10. OG Süd
12103 Berlin

– nachfolgend „SAATKARY CARGO“ – und seinen Kunden.

Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten gegenüber Unternehmern nur, wenn SAATKARY CARGO ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Bestellung, Anfrage und Vertragsschluss

2.1 Unmittelbare Bestellung über den Online-Shop

Die Darstellung der im Online-Shop unmittelbar bestellbaren Waren stellt ein verbindliches Angebot von SAATKARY CARGO zum Abschluss eines Kaufvertrags zu den auf der jeweiligen Produktseite und im Bestellprozess angegebenen Bedingungen dar.

Der Kunde kann die ausgewählten Waren zunächst in den Warenkorb legen und seine Angaben vor dem Absenden der Bestellung überprüfen und korrigieren.

Mit dem Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung nimmt der Kunde das Angebot von SAATKARY CARGO an. Der Kaufvertrag kommt mit Abschluss des Online-Bestellvorgangs zustande.

Der Kunde erhält anschließend eine elektronische Bestellbestätigung. Diese dokumentiert den Eingang der Bestellung und den erfolgten Vertragsschluss.

Die Art der gewählten Zahlungsabwicklung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung anschließend per Banküberweisung oder über einen gesondert übermittelten Zahlungslink erfolgt.

2.2 Anfragen über JotForm, E-Mail oder andere Kommunikationswege

Neben der unmittelbaren Bestellung über den Online-Shop können insbesondere für Seecontainer und andere beratungs- oder logistikintensive Waren unverbindliche Anfragen über auf der Website bereitgestellte Anfrageformulare, insbesondere JotForm, per E-Mail oder über andere angebotene Kommunikationswege gestellt werden.

Das Absenden einer solchen Anfrage stellt keine Bestellung und noch keinen Abschluss eines Kaufvertrags dar.

SAATKARY CARGO kann auf Grundlage der Anfrage insbesondere Verfügbarkeit, Ausführung, Farbe, Lieferort, Depot, Lieferbedingungen und Transportkosten prüfen und dem Kunden anschließend ein individuelles Angebot übermitteln.

Ein Vertrag auf Grundlage einer solchen Anfrage kommt erst zustande, wenn der Kunde ein von SAATKARY CARGO übermitteltes verbindliches Angebot annimmt oder der Vertragsschluss auf andere Weise ausdrücklich zwischen den Parteien bestätigt wird.

2.3 Verfügbarkeit und Selbstbelieferung

Angaben zur Verfügbarkeit von Waren beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Bestands- und Lieferinformationen.

SAATKARY CARGO bezieht bestimmte Waren, insbesondere Seecontainer, ganz oder teilweise von Herstellern, Großhändlern, Containerdepots oder sonstigen Lieferanten.

Ist eine bestellte Ware nach Vertragsschluss nicht verfügbar, weil SAATKARY CARGO trotz eines rechtzeitig abgeschlossenen und hinsichtlich der bestellten Ware entsprechenden Beschaffungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, ist SAATKARY CARGO nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Dies gilt nur, soweit SAATKARY CARGO die fehlende Belieferung nicht selbst zu vertreten hat und das Beschaffungsgeschäft mit der gebotenen Sorgfalt abgeschlossen wurde.

SAATKARY CARGO informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit. Bereits erhaltene Zahlungen werden bei einem wirksamen Rücktritt unverzüglich zurückerstattet.

Ist lediglich eine bestimmte Farbe, Ausführung, Größe oder sonstige Variante nicht verfügbar, kann SAATKARY CARGO dem Kunden eine verfügbare Alternative anbieten. Eine Änderung der ursprünglich bestellten Ware erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.

Handelt es sich um einen konkret individualisierten einzelnen Gegenstand und ist dessen Lieferung nach Vertragsschluss unmöglich geworden, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Unmöglichkeit der Leistung.

Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

3. Vertragssprache und Vertragstext

Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

Die Bestelldaten werden im Rahmen der Bestellabwicklung gespeichert. Nach der Bestellung erhält der Kunde eine elektronische Bestellbestätigung mit den wesentlichen Bestelldaten. Über den in der Bestellbestätigung enthaltenen Link kann der Kunde außerdem Informationen zu seiner Bestellung und deren Status abrufen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vor und nach der Bestellung über die Website von SAATKARY CARGO abgerufen und gespeichert werden. Eine darüber hinausgehende dauerhafte Bereitstellung des vollständigen Vertragstextes durch SAATKARY CARGO erfolgt nicht.

4. Preise und Lieferkosten

Es gelten die im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.

Zusätzlich zum Warenpreis können Versand- oder Lieferkosten anfallen. Die jeweils geltenden Lieferkosten werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung mitgeteilt.

Für bestimmte sperrige Waren, insbesondere Seecontainer, kann SAATKARY CARGO eine pauschale Liefergebühr einschließlich vereinbarter Entladeleistungen anbieten. Maßgeblich sind die auf der jeweiligen Produktseite angegebenen Lieferbedingungen und Liefergebiete.

Soweit für ein Liefergebiet keine Lieferpauschale angeboten wird, ist vor einer unmittelbaren Online-Bestellung eine individuelle Vereinbarung über die Lieferkosten erforderlich.

Bei Anfragen nach Ziffer 2.2 können die jeweiligen Liefer- und Transportkosten Bestandteil des individuellen Angebots sein.

5. Zahlungsbedingungen

Die verfügbaren Zahlungsmethoden können abhängig von der Bestellung entweder unmittelbar im Online-Checkout oder nach individueller Abstimmung angeboten werden.

Im Online-Checkout können insbesondere folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen:

  • Kreditkarte

  • PayPal und über PayPal angebotene Zahlungsmethoden

  • Apple Pay

  • Google Pay

  • Klarna, soweit diese Zahlungsart für die jeweilige Bestellung angeboten wird

Zusätzlich können nach individueller Abstimmung insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden:

  • Vorkasse beziehungsweise Banküberweisung

  • Zahlung über einen gesondert übermittelten SumUp-Zahlungslink

Diese individuell angebotenen Zahlungsmöglichkeiten müssen nicht im technischen Checkout des Online-Shops angezeigt werden.

Bei Vorkasse beziehungsweise Banküberweisung erhält der Kunde die erforderlichen Zahlungsinformationen gesondert. Die Ware wird grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang versendet beziehungsweise zur Lieferung freigegeben.

Bei Zahlung über einen externen Zahlungsdienstleister können ergänzend dessen jeweilige Zahlungsbedingungen gelten.

6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ausschließlich im Versandweg.

Eine Selbstabholung ist nicht möglich.

Eine Lieferung an Packstationen wird nicht angeboten.

Verfügbare Liefergebiete und etwaige Lieferbeschränkungen werden im Online-Shop beziehungsweise während des Bestellprozesses angezeigt.

Bei sperrigen Waren, insbesondere Seecontainern, kann die Lieferung einschließlich der Entladung mit hierfür geeigneten Transportfahrzeugen, beispielsweise einem Kran-LKW, erfolgen, soweit dies Bestandteil des jeweiligen Angebots ist.

Angegebene Lieferzeiten stellen nur dann verbindliche Liefertermine dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Für Verbraucher gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die gesetzlichen Bestimmungen.

Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über, soweit gesetzlich zulässig.

7. Transportschäden

Verbraucher werden gebeten, offensichtlich beschädigte Sendungen möglichst bereits bei Übergabe gegenüber dem Zusteller zu beanstanden und SAATKARY CARGO darüber zu informieren.

Das Unterlassen einer solchen Meldung hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere nicht auf seine Gewährleistungsrechte.

Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind.

8. Widerrufsrecht und Rücksendekosten

Verbrauchern steht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit gesetzlich kein Ausschluss des Widerrufsrechts vorgesehen ist.

Die Voraussetzungen, Fristen, Ausnahmen und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von SAATKARY CARGO.

Der Verbraucher trägt im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware, sofern er hierüber vor Vertragsschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert wurde.

Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesandt werden können, insbesondere Seecontainern und vergleichbaren großen oder schweren Waren, werden die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auf höchstens etwa 3.000 € geschätzt.

Im Falle eines wirksamen gesetzlichen Widerrufs werden dem Verbraucher keine Gebühren oder Kosten für die Abwicklung der Rückzahlung auferlegt. Insbesondere werden von SAATKARY CARGO gegenüber Zahlungsdienstleistern anfallende Transaktions- oder Rückabwicklungsgebühren nicht vom gesetzlichen Erstattungsanspruch des Verbrauchers abgezogen.

Die gesetzlichen Verpflichtungen von SAATKARY CARGO zur Rückerstattung von Zahlungen im Falle eines wirksamen Widerrufs bleiben unberührt.

Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt.

Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

9. Freiwillige Stornierung und Vertragsaufhebung

Außerhalb eines gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstigen Lösungsrechts besteht nach Abschluss des Vertrags kein allgemeiner Anspruch des Kunden auf Stornierung einer Bestellung.

Ein Stornierungswunsch des Kunden führt daher nicht automatisch zur Beendigung des Vertrags.

SAATKARY CARGO kann einer vom Kunden gewünschten vorzeitigen Vertragsaufhebung freiwillig zustimmen.

Eine solche freiwillige Vertragsaufhebung kann im Einzelfall davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde tatsächlich bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare beziehungsweise nicht erstattbare Kosten übernimmt. Hierzu können insbesondere tatsächlich angefallene und vom Zahlungsdienstleister nicht zurückerstattete Zahlungsabwicklungskosten gehören.

Gegenüber Verbrauchern werden solche Kosten nicht pauschal aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhoben. Art und Höhe der zu übernehmenden Kosten werden dem Verbraucher vor Abschluss einer freiwilligen Aufhebungsvereinbarung mitgeteilt und mit ihm vereinbart.

Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Gewährleistungs- und sonstige zwingende Rechte des Kunden bleiben hiervon vollständig unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum von SAATKARY CARGO.

Gegenüber Unternehmern behält sich SAATKARY CARGO das Eigentum darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen aus der jeweiligen laufenden Geschäftsbeziehung vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11. Mängelrechte und Garantien

11.1 Verbraucher

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung, soweit gesetzlich keine abweichende Regelung gilt.

Eine zusätzliche Hersteller- oder Händlergarantie besteht nur, wenn diese bei dem jeweiligen Produkt ausdrücklich angeboten wird. Eine solche Garantie schränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht ein.

Soweit bei einer Ware ein bestimmtes Merkmal von den objektiven Anforderungen an die Ware abweichen soll, gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Anforderungen an eine gesonderte Information und ausdrückliche Vereinbarung.

11.2 Unternehmer

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten beweglichen Waren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Ablieferung.

Diese Verkürzung gilt insbesondere nicht für:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,

  • arglistig verschwiegene Mängel,

  • ausdrücklich übernommene Garantien,

  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder

  • zwingende gesetzliche Rückgriffsansprüche.

Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich für beide Parteien um ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

12. Besondere Bestimmungen für Seecontainer

12.1 One-Trip- und First-Trip-Container

Wird ein Seecontainer in der Produktbeschreibung als „One-Trip“, „First Trip“ oder mit einer vergleichbaren Zustandsbezeichnung angeboten, bezeichnet dies einen Container aus aktueller beziehungsweise neuwertiger Produktion, der aufgrund der üblichen Herstellungs- und Importlogistik bereits eine erste Transportreise vom Herstellungsort zum Absatzmarkt zurückgelegt haben kann.

Auf dieser Reise sowie beim Umschlag, Be- und Entladen können leichte optische Transport- und Handling-Spuren entstehen. Hierzu können insbesondere kleinere Kratzer, Schrammen, Lackabrieb und kleinere Dellen gehören.

Soweit solche Spuren dem in der Produktbeschreibung bezeichneten One-Trip- beziehungsweise First-Trip-Zustand entsprechen und insbesondere die Funktionsfähigkeit, strukturelle Integrität sowie ausdrücklich zugesagte Eigenschaften des Containers nicht beeinträchtigen, entsprechen sie der vereinbarten Zustandsklasse.

Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Anforderungen an die Vereinbarung einer von objektiven Anforderungen abweichenden Beschaffenheit unberührt.

12.2 Produktabbildungen, Kennzeichnungen und Farbe

Produktabbildungen können Beispielabbildungen darstellen, soweit nicht ausdrücklich ein konkreter einzelner Container verkauft wird.

Insbesondere Containernummern, Herstellerkennzeichnungen, Aufkleber, Beschriftungen und vergleichbare Kennzeichnungen können vom dargestellten Exemplar abweichen.

Geringfügige Farbtonabweichungen können produktions-, alters- oder transportbedingt auftreten. Eine ausdrücklich bestätigte Farbe oder sonstige ausdrücklich vereinbarte Ausführung bleibt hiervon unberührt.

12.3 Maße, Gewichte, Zertifizierungen und CSC-Plakette

Technische Angaben zu Maßen, Gewichten, Nutzlasten und Volumina beruhen grundsätzlich auf Hersteller- beziehungsweise Typangaben. Geringfügige technisch oder herstellerbedingt übliche Toleranzen bleiben vorbehalten, soweit hierdurch die vereinbarte Verwendung nicht beeinträchtigt wird.

Wird ein Container ausdrücklich als ISO-zertifiziert oder mit CSC-Plakette angeboten, gehört diese Eigenschaft zur vereinbarten Beschaffenheit.

Die konkrete Gültigkeit einer CSC-Zulassung beziehungsweise ein gegebenenfalls erforderlicher nächster Prüfzeitpunkt richtet sich nach der am jeweiligen Container vorhandenen Kennzeichnung sowie den jeweils anwendbaren Vorschriften. Eine erforderliche spätere erneute Prüfung oder Zertifizierung ist nicht Bestandteil des Kaufvertrags, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

12.4 Voraussetzungen für Anlieferung und Kranentladung

Bei einer Lieferung mit Kran-LKW oder einem anderen Spezialfahrzeug hat der Kunde vor der Lieferung sicherzustellen, dass der vereinbarte Liefer- und Entladeort mit dem eingesetzten Fahrzeug sicher erreichbar ist.

Hierzu gehört insbesondere, dass:

  • die Zufahrt ausreichend breit und für Größe und Gewicht des eingesetzten Fahrzeugs geeignet ist,

  • keine unberücksichtigten Zufahrts-, Gewichts- oder Höhenbeschränkungen bestehen,

  • ausreichend Rangier- und Abstellfläche vorhanden ist,

  • der Untergrund ausreichend befestigt, tragfähig und möglichst eben ist und

  • ausreichend freier Raum für die vereinbarte Kranentladung vorhanden ist.

Der Kunde hat SAATKARY CARGO rechtzeitig vor der Lieferung auf besondere örtliche Gegebenheiten oder Einschränkungen hinzuweisen, die für die Zufahrt, Entladung oder Aufstellung erheblich sein können.

Die konkrete Durchführung der Entladung steht unter dem Vorbehalt einer sicheren technischen Durchführung. Ein Anspruch auf Absetzen des Containers an einer Stelle, die mit dem eingesetzten Fahrzeug oder Kran nicht sicher erreichbar ist, besteht nicht.

Kann die Lieferung oder Entladung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, können die hierdurch tatsächlich entstehenden zusätzlichen Kosten, insbesondere für Wartezeiten, eine erfolglose Anfahrt, Rücktransport, Zwischenlagerung oder eine erneute Anfahrt, dem Kunden berechnet werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

12.5 Aufstellfläche und Genehmigungen

Der Kunde ist für die Eignung des vorgesehenen Aufstellorts verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Prüfung oder Beratung durch SAATKARY CARGO vereinbart wurde.

Dies gilt insbesondere für Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Untergrunds.

Erforderliche öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Genehmigungen für die Aufstellung, Nutzung oder bauliche Veränderung eines Containers sind vom Kunden eigenverantwortlich einzuholen, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich als Leistung von SAATKARY CARGO vereinbart wurde.

Die Lieferung eines Containers beinhaltet keine Zusicherung, dass dessen Aufstellung oder vorgesehene Verwendung an einem bestimmten Standort baurechtlich oder anderweitig öffentlich-rechtlich zulässig ist.

12.6 Veränderungen durch den Kunden

Werden nach Übergabe Veränderungen am Container vorgenommen, insbesondere Ausschnitte, Schweißarbeiten, Bohrungen, Umbauten, Lackierungen oder sonstige technische Veränderungen, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte für bereits bei Gefahrübergang bestehende Mängel unberührt.

SAATKARY CARGO haftet jedoch nicht für Mängel oder Schäden, die durch eine nachträgliche Veränderung durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten verursacht wurden.

12.7 Besondere Regelungen für Unternehmer

Unternehmer haben den gelieferten Container, soweit § 377 HGB anwendbar ist, nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anzuzeigen.

Die in der jeweiligen Produktbeschreibung vereinbarte Zustandsklasse des Containers ist für die Beurteilung seiner vertragsgemäßen Beschaffenheit maßgeblich.

Handelsübliche optische Spuren, die der ausdrücklich vereinbarten One-Trip-, First-Trip- oder sonstigen Zustandsklasse entsprechen, stellen gegenüber Unternehmern keinen Mangel dar, soweit keine hiervon abweichende Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde.

13. Haftung

SAATKARY CARGO haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Ebenfalls unbeschränkt haftet SAATKARY CARGO bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie soweit eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, besteht.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14. Verbraucherschlichtung

SAATKARY CARGO ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gegenüber Unternehmern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin Gerichtsstand.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.