Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transport-, Kurier- und Logistikleistungen

Version: 1.5
Stand: 05.10.2023

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Transport-, Kurier-, Speditions-, Logistik- und damit zusammenhängende Dienstleistungen von SAATKARY CARGO Darius Saatkary Einzelunternehmen – nachfolgend „SAATKARY CARGO“ – mit seinen Auftraggebern.

Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten gegenüber Unternehmern nur, wenn SAATKARY CARGO ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote, Preisberechnungen und sonstige Auskünfte von SAATKARY CARGO sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Eine Anfrage oder Buchungsanfrage des Auftraggebers stellt zunächst ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von SAATKARY CARGO zustande.

Soweit die Durchführung des Auftrags von der Verfügbarkeit eines geeigneten Fahrers, Frachtführers oder sonstigen Transportpartners abhängig ist, steht die Auftragsannahme bis zur entsprechenden Bestätigung unter diesem Vorbehalt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Auftrags dar.

3. Durchführung durch Dritte

SAATKARY CARGO ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete selbständige Frachtführer, Kurierfahrer, Spediteure oder sonstige Subunternehmer einzusetzen. Die Auswahl und Beauftragung geeigneter Leistungspartner erfolgt durch SAATKARY CARGO, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Preise und Zahlung

Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Zusätzliche Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsschluss nicht bekannt oder nicht vorhersehbar waren und nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, können gesondert berechnet werden, soweit sie zur Durchführung des Auftrags erforderlich waren oder vom Auftraggeber veranlasst wurden.

Hierzu können insbesondere zusätzliche Wartezeiten, zusätzliche Lade- oder Entladestellen, geänderte Sendungsdaten, erforderliche Zusatzfahrten, Maut-, Fähr-, Zoll-, Lager-, Verpackungs- oder sonstige Fremdkosten gehören.

SAATKARY CARGO ist berechtigt, Vorkasse oder eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Abhol- und Lieferadresse, Ansprechpartner, Telefonnummern, Abhol- und Lieferzeiten, Anzahl der Packstücke, Maße, Gewicht, Art und Beschaffenheit des Transportguts sowie besondere Risiken oder Anforderungen.

Bei hochwertigen, besonders diebstahlgefährdeten, zerbrechlichen, gefährlichen oder sonst besonders behandlungsbedürftigen Gütern hat der Auftraggeber SAATKARY CARGO vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinzuweisen und den tatsächlichen Warenwert mitzuteilen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das Transportgut transportfähig und – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet ist.

6. Termine und Leistungszeiten

Vereinbarte Abhol- oder Lieferzeiten gelten nur dann als verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

Außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Verkehrsbehinderungen, insbesondere unfallbedingte Vollsperrungen, behördliche Maßnahmen, Grenz- oder Zollkontrollen, extreme Witterungsverhältnisse sowie sonstige von SAATKARY CARGO auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht vermeidbare Umstände können zu Verzögerungen führen. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

7. Kündigung und Stornierung von Transportaufträgen

Für die Kündigung eines bereits geschlossenen Frachtvertrags gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 415 HGB, soweit keine spezielleren gesetzlichen oder wirksam einbezogenen vertraglichen Regelungen Anwendung finden.

Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Fremd- und Zusatzkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten, soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

8. Abhol- und Zustellversuche

Der vereinbarte Transportpreis umfasst jeweils einen planmäßigen Abholversuch an der vereinbarten Abholstelle sowie einen planmäßigen Zustellversuch an der vereinbarten Lieferstelle.

Scheitert die Abholung oder Zustellung aus Gründen, die SAATKARY CARGO nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Abwesenheit einer zur Übergabe oder Annahme berechtigten Person, fehlender Zugänglichkeit, fehlender Übergabe- oder Annahmebereitschaft oder unrichtiger beziehungsweise unvollständiger Angaben des Auftraggebers, können weitere Anfahrten, Zustellversuche sowie hierdurch entstehende Warte-, Lager-, Rücktransport- und sonstige Mehrkosten zusätzlich berechnet werden.

Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

9. Besondere Bedingungen für Unternehmer

Ist der Auftraggeber Unternehmer und handelt es sich um einen Verkehrsvertrag im Anwendungsbereich der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017.

Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und zwingenden gesetzlichen Vorschriften gehen die zwingenden gesetzlichen Vorschriften vor. Die ADSp finden insbesondere keine Anwendung, soweit ihr eigener Anwendungsbereich die betreffende Leistung ausschließt.

10. Verbraucher

Gegenüber Verbrauchern finden die ADSp 2017 keine Anwendung. Für Fracht- und Transportverträge mit Verbrauchern gelten insbesondere die zwingenden gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Von zwingenden verbraucherschützenden gesetzlichen Vorschriften wird durch diese AGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen.

11. Widerrufsrecht bei Transportdienstleistungen

Bei Verträgen zur Beförderung von Waren besteht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.

Soweit in einem Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben belehrt.

12. Umzugsgut

Auf Verträge über die Beförderung von Umzugsgut finden die besonderen gesetzlichen Vorschriften der §§ 451 ff. HGB Anwendung. Die ADSp 2017 finden auf Geschäfte, die ausschließlich die Beförderung oder Lagerung von Umzugsgut im Sinne des § 451 HGB zum Gegenstand haben, keine Anwendung.

Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die Haftungsbestimmungen, Möglichkeiten einer weitergehenden Haftungsvereinbarung beziehungsweise Versicherung sowie die Anforderungen an Schadensanzeigen gesondert zur Verfügung gestellt.

13. Haftung

Soweit die ADSp 2017 wirksam Anwendung finden, richtet sich die Haftung nach den dortigen Regelungen und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den transportrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und – bei grenzüberschreitenden Transporten – den gegebenenfalls anwendbaren internationalen Übereinkommen.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

14. Internationale Straßengüterbeförderung (CMR)

Bei grenzüberschreitenden Straßengüterbeförderungen findet das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Anwendung, soweit dessen gesetzlicher Anwendungsbereich eröffnet ist.

Zwingende Vorschriften der CMR gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den ergänzend einbezogenen ADSp 2017 vor.

Soweit die CMR keine Regelung enthält oder deren Anwendungsbereich nicht eröffnet ist, gelten die übrigen vereinbarten Vertragsbedingungen und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

15. Referenznennung und Logonutzung bei Unternehmern

Ist der Auftraggeber Unternehmer, gestattet er SAATKARY CARGO nach erfolgreicher Durchführung eines Auftrags, die Tatsache der Geschäftsbeziehung zu Referenzzwecken öffentlich darzustellen.

Hierzu darf SAATKARY CARGO den Unternehmensnamen und das Unternehmenslogo des Auftraggebers unentgeltlich auf der eigenen Website sowie in Unternehmens- und Vertriebspräsentationen verwenden.

Die Darstellung erfolgt ausschließlich als sachlicher Hinweis darauf, dass der Auftraggeber Leistungen von SAATKARY CARGO in Anspruch genommen hat. Sie darf insbesondere nicht den Eindruck einer Empfehlung, eines Sponsorings, einer strategischen Partnerschaft oder einer über die tatsächliche Geschäftsbeziehung hinausgehenden Verbindung erwecken.

Der Auftraggeber erklärt, zur Einräumung der hierfür erforderlichen Nutzungsrechte berechtigt zu sein. Der Auftraggeber kann der weiteren Verwendung für die Zukunft jederzeit in Textform widersprechen. SAATKARY CARGO wird die betreffende Darstellung anschließend innerhalb angemessener Frist entfernen.

16. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

17. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.